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   BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82   

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BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82 (https://dejure.org/1982,4540)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 2 StR 485/82 (https://dejure.org/1982,4540)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 (https://dejure.org/1982,4540)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit Ausnahmecharakter bei Gewährung einer Strafaussetzung - Strafaussetzung zur Bewährung bei Vorliegen einer günstigen Sozialprognose - Umfangreiche Begründung eines Gerichts bei Gewährung einer ...

Papierfundstellen

  • StV 1982, 570
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
    Die Frage, ob Strafaussetzung zur Bewährung mit Recht versagt worden ist, kann hier abschließend geprüft werden, ohne daß davon die Feststellungen zum Strafausspruch und die Erwägungen zur Strafhöhe beeinflußt werden (vgl. BGHSt 19, 46, 48).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr nach der übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH, Beschl. v. 24. Juni 1982 - 4 StR 325/82 - m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80

    Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
    Auch können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche, einfache Bewertungsgründe wären, durch das Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 - Urt. v. 19. November 1981 - 4 StR 566/81 - Urt. v. 6. April 1982 - 4 StR 666/81 -).
  • BGH, 19.11.1981 - 4 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände der Tat, die eine

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
    Auch können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche, einfache Bewertungsgründe wären, durch das Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 - Urt. v. 19. November 1981 - 4 StR 566/81 - Urt. v. 6. April 1982 - 4 StR 666/81 -).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
    Auch können Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche, einfache Bewertungsgründe wären, durch das Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände zukommt (vgl. BGH, Urt. v. 17. Dezember 1980 - 2 StR 624/80 - Urt. v. 19. November 1981 - 4 StR 566/81 - Urt. v. 6. April 1982 - 4 StR 666/81 -).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 325/82

    Geringere Einschränkung der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nach

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
    Als besondere Umstände im Sinne dieser Vorschrift genügen vielmehr nach der übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 29, 370, 371, 372 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH, Beschl. v. 24. Juni 1982 - 4 StR 325/82 - m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 05.05.1983 - 2 StR 745/82

    Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine Strafaussetzung -

    Die Ausführungen der Strafkammer zu der von der Beschwerdeführerin beanstandeten Entscheidung genügen nicht den Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Prüfung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zu stellen sind (vgl. BGHSt 29, 319, 324; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; auch BGH Urt. v. 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 -).

    Auch im übrigen lassen sich den Ausführungen des Landgerichts keine Milderungsgründe entnehmen, denen - sei es allein, sei es wegen ihres Zusammentreffens mit anderen Milderungsgründen (vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 -) - das Gewicht "besonderer" Umstände beigelegt werden könnte.

  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

    Da sich besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat häufig nicht scharf voneinander trennen lassen (BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 410; StV 1982, 570; 1983, 18),reicht es in der Regel nicht aus, nur auf das Gewicht der Tat abzustellen.
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

    Denn solche Umstände können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB zukommt (BGH, Urteile vom 1. April 1981 - 2 StR 72/81 undvom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 359/84

    Vorliegen von besonderen Umständen in der Tat und in der Persönlichkeit des

    Darüberhinaus geben die Urteilsgründe nicht zu erkennen, ob sich der Tatrichter bewußt war, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" erlangen können (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82).
  • BGH, 08.10.1982 - 2 StR 587/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz einer nicht geringen Menge, Strafaussetzung

    Zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung weist der Senat darauf hin, daß diese bei Strafen zwischen einem Jahr und zwei Jahren nicht nur dann in Betracht kommt, wenn Umstände vorliegen, die der Tat Ausnahmecharakter verleihen und dem Fall "den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken"; § 56 Abs. 2 StGB kann vielmehr auch dann angewendet werden, wenn Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne jener Vorschrift zukommt (BGH, Urteile vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81; vom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82).
  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 270/85

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei -

    Schließlich kann in diesem Zusammenhang der Entwicklung des Angeklagten nach der Tat und seiner Verfahrensfördernden Mitwirkung bei der Tataufklärung Bedeutung zukommen (BGH Strafverteidiger 1982, 570; BGH NStZ 1981, 81; 1983, 218; 1984, 361).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf seltene Ausnahmefälle beschränkt (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 69, 121, 337; BGH Strafverteidiger 1982, 570).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke

    Der Senat kann die unterbliebene Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 285, 286 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH StV 1981, 21/22 und 1982, 570; BGH, Beschlüsse vom 26. April 1980 - 4 StR 208/80 -, vom 24. Januar 1985 - 1 StR 827/84 - und vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86), die Sache des Tatrichters ist, nicht selbst nachholen.
  • BGH, 04.04.1986 - 2 StR 70/86

    Strafausspruch bei einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von

    Es wird weiter zu beachten sein, daß besondere Umstände in der Person eines Angeklagten auch die Tat in einem milderen Licht erscheinen lassen und deshalb die Anwendung von § 56 Abs. 2 StGB rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82).
  • BGH, 05.05.1983 - 2 StR 753/82

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Weinvergehen - Voraussetzungen für die

  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 824/83

    Außerachtlassung erheblicher Strafschärfungsgründe - Begriff der besonderen

  • BGH, 13.04.1983 - 2 StR 25/83

    Berücksichtigung des Alters eines Angeklagten bei der Strafzumessung

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